Arbeitgeber haftet für geringeres Elterngeld bei verspäteter Lohnzahlung | Werbeflyer verstoßen nicht gegen Berufsordnung | Kein zehnprozentiger RLV-Zuschlag für Ärzte mit Doppelzulassung

In unserer Ausgabe Update Heilberufe September informieren wir Sie zu den Themen:
– Arbeitgeber haftet für geringeres Elterngeld bei verspäteter Lohnzahlung
– Werbeflyer verstoßen nicht gegen Berufsordnung
– Kein zehnprozentiger RLV-Zuschlag für Ärzte mit Doppelzulassung