Steuerfreie Corona-Sonderzahlung noch bis zum 31.03.2022 möglich | Steuerfreie Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte | Folgen der Nichterfüllung der Fortbildungsverpflichtung

In unserer Ausgabe Update Heilberufe Juni informieren wir Sie zu den Themen:
– Steuerfreie Corona-Sonderzahlung noch bis zum 31.03.2022 möglich
– Steuerfreie Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte
– Folgen der Nichterfüllung der Fortbildungsverpflichtung