Verletzung der Fortbildungspflicht: „Zweiter“ Fünfjahreszeitraum | „Klima“ zwischen Praxisgeber und potentiellem Nachfolger | Neupraxisregelung: Vorherige Tätigkeit als angestellter Arzt nicht anzurechnen

In unserer Arpil-Ausgabe des Update Heilberufe informieren wir Sie zu den Themen:
– Verletzung der Fortbildungspflicht: „Zweiter“ Fünfjahreszeitraum
– „Klima“ zwischen Praxisgeber und potentiellem Nachfolger
– Neupraxisregelung: Vorherige Tätigkeit als angestellter Arzt nicht anzurechnen