Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück, ein MVZ kann nicht Gründer eines weiteren MVZ sein, keine gleichzeitige Tätigkeit als Haus- und Facharzt

Im Update Heilberufe Oktober informieren wie Sie zu folgenden Themen:
Bestätigt: Unbelegte Brötchen sind keine Mahlzeit im Sinne des Lohnsteuerrechts.
Klargestellt: Ein MVZ kann nicht Gründer eines weiteren MVZ sein.
Abgelehnt: Arzt darf nicht gleichzeitig an der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung teilnehmen.